ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA SATLER okna in vrata d.o.o.

I. EINLEITUNG

Artikel 1

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Verkäufer (SATLER okna in vrata d.o.o.) und dem Käufer, welche nicht im Angebot geregelt werden. Sie enthalten Angaben über die Firma, wie Firmensitz des Verkäufers, Angebot, Preis, Zahlungsbedingungen, Lieferung und Montage, Garantie, Beanstandungen und die Lösung von Streitigkeiten.

 

Artikel 2

Wenn sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers von denen des Verkäufers unterscheiden, werden die Allgemeinen Bedingungen des Verkäufers angewandt, ausgenommen es wurde schriftlich anders vereinbart.

 

II. GRUNDELEGENDE FIRMENDATEN

Artikel 3

Firma: SATLER okna in vrata d.o.o.
Firmensitz Bistriška cesta 2, 2319 Poljčane
Firmenkennzahl: 333726000
UID Nr.: SI40068382
Konto Nr.: SI56 0400 1004 8961 321
SWIFT: KBMASI2X
Stammkapital: 700.000,00 EUR
Geschäftsnummer: Srg 2008/21863 vom 30.5.2008

 

III. ANGEBOT

Artikel 4

Der Verkäufer erstellt das Angebot aufgrund von Messungen durch eine autorisierte Fachkraft des Verkäufers. Der Verkäufer haftet somit für die Entsprechung der Dimension von Fenstern und Türen. Der Aufriss ist somit bei Neubauten ein Pflichtposten im Messblatt.

 

Artikel 5

Falls der Käufer die Messungen selbst durchführt, haftet der Verkäufer für keine Mängel wegen falscher Messungen. Für alle, infolge von falschen Messungen entstandenen Aufwendungen kommt der Käufer in voller Höhe auf. Bei abweichenden Messungen durch die autorisierte Fachkraft des Verkäufers, trägt der Verkäufer die dadurch entstandenen Kosten. Der Käufer ist in dem Fall zu keiner Vergütung wegen Verzug und unvollständiger Leistungserbringung am vereinbaren Montagetermin berechtigt. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel umgehend zu beheben.

 

Artikel 6

Die Angebote dienen lediglich der Information.

 

Artikel 7

Der Käufer ist verpflichtet, das Angebot vor dessen Annahme und Auftragsbestätigung eingehend zu prüfen (Zeichnungen und Daten) und im Falle der Unklarheiten zusätzliche Erklärungen vom Verkäufer anzufordern. Nach der Auftragsbestätigung bzw. nach dem Vertragsabschluss und der Lieferung, stellt dies keine Beanstandungsgrundlage dar. Stellt der Käufer Forderungen, die aus fachspezifischer Sicht für den Verkäufer unakzeptabel sind und wird  der Käufer darauf aufmerksam gemacht und beharrt jedoch auf seiner Forderung, wird der Verkäufer jeglicher Schadenshaftung enthoben. Stellt der Käufer normabweichende Forderungen, ist der Verkäufer zu einer Änderung der Garantiefrist des Produkts berechtigt.

 

Artikel 8

Das Angebot gilt in folgenden Fällen als angenommen beziehungsweise der Auftrag als bestätigt:

  • Schriftliche Bestätigung des Angebots – Auftragsbestätigung
  • Erfolgte Vorauszahlung
  • Aushändigung von Sicherheitsleistungen
  • Erfüllung von vereinbarten Vertragsverpflichtungen
  • Sonstige konkludente Handlungen, wenn es sich um eine ständige Geschäftsverbindung handelt und sie der Verkäufer als relevant ansieht.

In allen angeführten Fällen gilt, dass der Käufer den Inhalt des Angebotes eingehend geprüft hat und es seinen Anforderungen entspricht. Ferner wird davon ausgegangen, dass der Käufer mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers vertraut ist. Alle Vereinbarungen, Angebote und Bestätigungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer sind nur in schriftlicher Form gültig. Zusätzliche mündliche Vereinbarungen sind nichtig, wenn sie nicht nachträglich schriftlich bestätigt worden sind.

 

Artikel 9

Der Käufer ist spätestens einen Tag nach dem Eingang des Angebots beziehungsweise der Auftragsbestätigung zur schriftlichen Änderung von Daten bezüglich der Warenbestellung berechtigt. Ab dem Folgetag der Auftragsbestellung werden keine Änderungen mehr berücksichtigt und gehen zulasten des Käufers.

 

Artikel 10

Das Angebot ist 15 Tage beziehungsweise bis zur im Angebot durch den Verkäufer angegebenen Frist gültig.

 

IV. PREISE

Artikel 11

Alle Preise verstehen sich in EUR und ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen und verrechnet.

 

Artikel 12

Die Mehrwertsteuer beträgt 22%.

Der niedrigere Mehrwertsteuersatz von 9,5% wird für Bauleistungen (Abbau und Montage) an Wohnobjekten angewandt, deren Eigentümer natürliche Personen sind, das Wohngebäude wird für den ständigen Aufenthalt genutzt sowie an Gebäuden mit Mehrfamilienwohnungen bis zu einer Fläche von 120 m2, in Einfamilienhäusern bis 250 m2 Nutzfläche des Wohngebäudes.

In diesem Fall ist Meldung zu erstatten, wobei der Käufer mit seiner Unterschrift für die Genauigkeit der angeführten Daten haftet. Steuerpflichtige Personen müssen bei der Geltendmachung des niedrigeren Mehrwertsteuersatzes von 9,5% eine entsprechende Erklärung abgeben.

 

V. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Artikel 13

Zahlungsbedingungen des Verkäufers

  • 1. Möglichkeit: 50% Anzahlung bei der Auftragsvergabe, 50% innerhalb von 15 Tagen nach erfolgter Montage mit 1,5% Nachlass auf den gesamten Angebotswert. 
  • 2. Möglichkeit: 100% Vorauszahlung bei Auftragsbestätigung mit 3% Nachlass auf den gesamten Angebotswert (ohne Nachlass bei der Zahlung durch den ÖKOFONDS).
  • 3. Möglichkeit: Zahlungssicherung durch eine unwiderrufbare Bankgarantie, die dem Verkäufer bei der Auftragsvergabe ausgehändigt wird. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 15 Tagen nach der Montage oder der Lieferung.

Der Kaufbetrag wird auf das Firmenkonto des Unternehmens SATLER okna in vrata d.o.o., Kontonummer SI56 0400 1004 8961 321 mit Bezug auf 00 und die Nummer der Vorrechnung bzw. Rechnung überwiesen. Der Kaufbetrag kann auch unmittelbar bei der Finanzbuchhaltung am Sitz des Unternehmens SATLER okna in vrata d.o.o., Bistriška cesta 2, 2319 Poljčane beglichen werden.

Im Fall von Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen verrechnet und eine Lastschrift für gewährte Nachlässe ausgestellt.

 

Artikel 14

Der Käufer kann die Rechnung innerhalb von 8 Tagen ab deren Eingang zurückweisen. Im entgegen gesetzten Fall wird angenommen, dass der Käufer die Rechnung zur Gänze akzeptiert hat. Der Käufer wird angehalten, den Kaupfreis gemäß dem vereinbartem Zahlungsziel und innerhalb einer Frist zu begleichen, die aus dem Angebot/der Vorrechnung beziehungsweise der Rechnung hervorgeht.

Bei Zahlungsverzug oder Unterlassung der Zahlung ist der VErkäufer zur Verrechnung von gesetzlich festgelegten beziehungsweise vereinbarten Verzugszinsen berechtigt, und zwar ab dem Tag der Fälligkeit des jeweiligen Betrages bis zur Zahlung und kann die vereinbarten Vergünstigungen laut Angebot beziehungsweise Vertrag infolge der Mißachtung der Zahlungsbedingungen widerrufen.

 

Artikel 15

Der Käufer überweist den Kaufbetrag auf das Konto des Verkäufers SATLER okna in vrata d.o.o. oder begleicht den Betrag unmittelbar in der Finanzabteilung am Sitz des Unternehmens SATLER okna in vrata d.o.o. Repräsentanten, Vermittler, Monteure sind nicht für die Entgegennahme von Kaufbeträgen (Bargeld) befugt.

 

Artikel 16

Der Verkäufer behält sich das Recht auf Preisänderungen der Produkte ohne vorangehnde Ankündigung vor, und zwar im Fall von Preisänderungen laut Preisliste oder bei einer Rohstoffverteuerung.

Laut Vereinbarung mit dem Verkäufer werden auch zusätzlich aufgetragene Leistungen in Rechnung gestellt, die nicht im Angebot enthalten sind und vom Käufer wärend der Montage in Auftrag gegeben werden (z.B. Abschlussleisten, abschliessende Maurerarbeiten, Entsorgung der alten Fenster und Türen, Abschlagarbeiten an der Wand, Silikonierung u.ä.). Bei einer Beauftragung von zusätzlichen Maurerarbeiten sind im Auftrag keine Anstreicherleistungen enthalten.

 

Artikel 17

Wenn die Montage der Fenster und Türen auf Kundenwunsch in zwei Arbeitsabschnitten verläuft, werden dem Käufer die zusätzlichen Beförderungskosten separat in Rechnung gestellt. Das Risiko eventueller Beschädigung der Montageteile, die währenddessen beim Auftraggeber gelagert werden, trägt der Käufer.

 

Artikel 18

Im Fall von unterlassener Zahlung und Nichterfüllung der Pflichten des Käufers, behält sich der Verkäufer auch nach der Aushändigung der Ware an den Käufer das Eigentumsrecht bis zur Zahlung des Kaufpreises beziehungsweise bis zur Erfüllung der gesamten Zahlungsverpflichtungen vor. Der Verkäufer kann die Ware zurücknehmen (gültig für noch nicht zur Gänze eingebaute Elemente), ohne dadurch die Vertragspflichten zu mißachten.

Bei einer Warenpfändung kann es auch zu einer unwiderrufbaren Vertragsauflösung kommen. Nach einer Warenpfändung ist der VErkäufer berechtigt, ihern WErt einzulösen und dem Kunden die Differenz bis zum Gesamtwert der samt eventuellen zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen. Bis zur Zahlung des Gesamtkaufpreises muss der Käufer die Ware im Sinne eines guten Kaufmanns behandeln.

 

Artikel 19

Gemäß der Bestimmung aus Artikel 19 behält sich der VErkäufer im Falle einer Mißachtung der Vertragsbestimmungen, insbesondere bei Zahlungsunterlassung beziehungsweise Zahlungsverzug das Recht vor, die Ware zurückzunehmen (nicht vollkommen eingebaute Elemente, montierte Elemente – Türflügel). Der Käufer gestattet dem VErkäufer ungehinderten Zutritt zu diesen Elementen und deren Abtransport.

Bei Einbau von Elementen, deren Kaufbetrag nicht beglichen wurde, behält sich der Verkäufer das Recht auf Erstattung der Vergünstigungen vor, die der Käufer auf Grund dieser Güter genossen hat. Der Käufer mißachtet dadurch keine Vertragspflichten. Der Käufer verzichtet auf alle diesbezügliche Forderungen.

 

VI. LIEFERUNG UND MONTAGE

LIEFERUNG

Artikel 20

Die Lieferfrist beginnt gemäß Artikel 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu laufen und wird durch den Verkäufer bestimmt. Der Verkäufer bestimmt die Lieferfrist unter Berücksichtigung des Angebots/der Anfrage und der Auslastung der Produktion. Die allgemeine, vom Käufer und Verkäufer schriftlich vereinbarte Lieferfrist beträgt 4 bis 8 Wochen. Der Verkäufer benachrichtigt den Käufer mindestens einen Tag vor der Abholfrist der Ware beziehungsweise einen Tag vor Montagebeginn schriftlich oder telefonisch über die Liefer- und Montagefrist.

Artikel 21

Die Lieferfrist wird in folgenden Fällen verlängert:

  • Höhere Gewalt
  • Materialprobleme
  • Gründe auf der Seite des Käufers

Artikel 22

Sollte die Lieferfrist aus schuldhaften Gründen des Verkäufers nicht eingehalten werden (ausgenommen der Gründe in Artikel 21), vereinbaren der Käufer und der Verkäufer eine angemessene Verlängerungsfrist ohne Schadenerstattung infolge von Lieferungsverzug, falls vertraglich nicht anders vereinbart. Der Verkäufer muss die Mängel in kürzester Zeit beheben.

 

Artikel 23

Wenn der Käufer die bestellte Ware selbst am Produktionsstandort des Unternehmens SATLER okna in vrata d.o.o. abholen und befördern möchte, ist dies jeweils werktags zwischen 7 und 14 Uhr möglich. Die bestellte Ware übernimmt und befördert der Auftraggeber auf vorangehende Abholbenachrichtigung einen Tag vor dem Abholtermin. Das Unternehmen SATLER okna in vrata nimmt in diesem Fall die abtransportierte Ware nicht mehr zurück und wechselt diese auch nicht aus. Wenn der Auftraggeber die Fenster und Türen selbst einbauen möchte, kann er eventuelle Folgen, wie z.B. unsachgemäßen Einbau oder Transportbeschädigungen, nicht beim Unternehmen SATLER geltend machen.

 

Artikel 24

Die Verpflichtungen des Verkäufers laut Vertrag treten erst in Kraft, nachdem der Käufer seine gesamten Verpflichtungen erfüllt hat. Weist der Käufer die Verpflichtungen zurück beziehungsweise kommt ihnen innerhalb einer entsprechenden Frist nicht nach, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadenansprüche gestendo machen. Die Haftung für Ware, die für die Beförderung vorbereitet ist, geht einen Tag nach der Benachrichtigung durch den Verkäufer an den Käufer über.

 

Artikel 25

Der Verkäufer behält sich das Recht auf konstruktionstechnische Änderungen bei der Herstellung von Fenstern und Türen vor, die von Fall verschieden sein können und nicht auf deren Funktionalität Einfluss nehmen. Wenn der Käufer ein falsches Erzeugnis bestellt oder von anderen gegenseitigen Verpflichtungen abweicht, sind wir berechtigt, die Erstattung der dadurch aufgekommenen Kosten, einschliesslich eventueller zusätzlicher Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Die Rückgabe des falschen Erzeugnisses (aus schuldhaften Gründen des Käufers) ist nicht ausgeschlossen.

 

Artikel 26

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei der Übernahme (Lieferung, Montage) zu prüfen, Mängel festzustellen oder die Mängel umgehend schriftlich auf dem Lieferschein zu notieren beziehungsweise ist berechtigt, den Mangel beziehungsweise die beanstandete Ware 8 Tage nach der Warenübernahme zu beanstanden. Eine Beschädigung der Verglasung (Glasbruch) wird bei der Übernahme von Fenstern und Türen nur auf Grund einer schriftlichen Erklärung des Käufers bei der Übernahme berücksichtigt.

Späterer Glasbruch, der nicht beim Transport oder beim Einbau durch den Verkäufer der Türen und Fenster verursacht wurde und durch Drittpersonen herbeigeführt wurde oder wenn der Grund des Glasbruchs unbekannt ist, ist kein Beanstandungsgegenstand.

 

MONTAGE

Artikel 27

Der Montagetermin wird dem Käufer rechtzeitig mitgeteilt und ist unveränderlich, deshalb kann ihn der Käufer ohne Zustimmung des Verkäufers nicht eigenmächtig verschieben. Bei der Montage muss der Käufer unbedingt selbst anwesend sein oder ein von ihm bevollmächtigter Repräsentant (schriftliche Vollmacht), der die Ware übernimmt. Nach dem Abschluss der Montage muss der Käufer mit dem Montagenleiter das Gebäude prüfen und das Abnahmeprotokoll unterzeichnen. Sollten Mängel festgestellt werden, sind diese umgehend im Abnahmeprotokoll festzuhalten, andernfalls gilt die Ware als anstandslos und ohne Mängel beziehungsweise fehlerlos abgenommen.

Vor Beginn der Montage muss der Auftraggeber die Monteure oder das Unternehmen SATLER auf etwaige Behinderungen aufmerksam machen (Wasserleitung, Elektroinstallation u.ä.). Im entgegen gesetzten Fall übernimmt der Käufer im Fall von aufgetretenen Beschädigungen die Kosten des Schadens und des erhöhten Zeitbedarfs bei der Montage. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Montage einen freien Zutritt zum Objekt zu gewährleisten, unentgeltlich eine Stromleitung 220V und wenn nicht vertraglich anders angeführt, auch Leitern, Gerüste oder Aufzüge, sowie bei länger andauernden Montagen auch ein absperrbares Werkzeuglager zur Verfügung zu stellen.

 

Artikel 28

Der Käufer ist verpflichtet, vor dem Montagebeginn die Pläne, Zeichnungen und Details zu überprüfen und sie an Ort und Stelle mit dem verantwortlichen Monteur abzustimmen,  damit er über den Arbeitsverlauf genügend Kenntnis hat, da dies nach dem Einbau der Elemente kein Beanstandungsgegenstand sein kann und zulasten des Käufers geht.

 

VII. GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG DER MÄNGELBESEITIGUNG

Artikel 29

KUNSTSTOFF, ALU, HOLZ und KUNSTSTOFF/ALU, HOLZ/ALU Fenster und Türen sind gemäß den Regelwerken und Normen hergestellt und besitzen ein Attest. Somit haben die Produkte des Unternehmens SATLER okna in vrata d.o.o. eine Herstellungs- und Montagegarantie (gemäß Garantieschein):

25 Jahre

  • auf Fensterbänke aus Kunststein, witterungsbeständig, beständig gegen Säuren, Laugen, Salze und UV-Strahlen, wasserabweisend

15 Jahre

  • auf Topalit Innenfensterbänke, die gegen Temperaturschwankungen bis 180 Grad beständig sind, gegen UV-Strahlen, Verschleiß und Wandfeuchtigkeit.

10 Jahre
  • auf die Farbbeständigkeit von weißen Kunststoffprofilen und Profilen mit Holzdekor.
  • auf Isolierverglasung, Luftundurchlässigkeit sowie gegen Kondensbildung in den Zwischenräumen zwischen der Verglasung.
  • auf die Funktionstüchtigkeit des Fensterrahmens (Neigungs-Drehsystem) (WINKHAUS; activPilot).
  • auf Türfüllungen Obst
  • auf Türfüllungen Hurst in weiß

5 Jahre

  • auf die Farbbeständigkeit von ALU-Profilen Heroal mit Pulverbeschichtung oder eloxiert.
  • auf Farbbeständigkeit von ALU-Rollläden
  • auf Farbbeständigkeit von ALU-Fensterbänken
  • auf die Funktionstüchtigkeit der Beschläge von Eingangstüren, Schiebe-/Kipptüren und Schiebehebetüren
  • auf die Farbbeständigkeit von Türfüllungen Artdor und Grad export in weiß sowie von Türfüllungen Grad-export in Dekor (Future, Elite).
  • auf Verglasung (Kondensbildung in den Zwischenräumen). Nach Ablauf der 5 Jahre erlischt die Garantie unter allen Umständen.
  • (Einzelne Arbeiten, die bei einem eventuellen nachträglichen Glaswechsel auftreten, gehen zulasten des Kunden und sind kein Beanstandungsgegenstand. Aus der Haftung ausgeschlossen ist die Kondensbildung an der Glasaussenseite, Farbunterschiede an derselben Verglasung infolge verschiedener Glasdimensionen, zu verschiedener Zeit gelieferte Gläser oder infolge unterschiedlicher Lichtreflexinterferenzen)

2 Jahre

  • auf die Funktionstüchtigkeit von Sonnenblenden (Rollläden, Jalousien, Fensterläden) unter Berücksichtigung der Anweisungen über die Handhabung und Wartung.
  • auf Tüfüllungen Artdor in Dekor
  • auf Beschläge für Kippefenster mit verlängertem Bedienungshebel

1 Jahr

  • auf das gesamte Elektromaterial
  • auf Farbbeständigkeit von Kunststoff-Rollläden (Lamellen)
  • auf den Federantrieb des Rollläden-Gurtwicklers samt Monosteuerung
  • auf Farbbeständigkeit der Messingbeschläge
  • auf das gesamte, oben nicht erwähnte Material.

Die Garantie gilt nicht bei mechanisch verursachten Beschädigungen, die nach der Montage oder der Lieferung aufgetreten sind. Die Garantie auf das oben angeführte Material erlischt, wenn es aggressiven Mitteln (Säuren, Salzen) ausgesetzt wurde.

Eine Rückgabe von Erzeugnissen ist ausgeschlossen, wenn der Kunde die Verantwortung für die Mängel trägt.

Den Garantieschein wird dem Kunden nach dem Abschluss der Arbeiten zusammen mit der Rechnung ausgehändigt.

 

Artikel 30

Der Käufer macht die Beanstandung auf Grund seiner entsprechend erfüllten Verpflichtungen geltend geltend, indem dieser:

  • die Ware umgehend bei der Übernehme prüft,
  • sofort einen Antrag auf Mängelbehebung stellt,
  • bei der Beanstandung die Nachweisunterlagen vorlegt (Ablichtung des Abnahmeprotokolls, Fotos, Zahlungsbeleg),

dem Verkäufer die Berechtigung innerhalb von 10 Tagen ab der eingebrachten Beanstandung mitteilt.

 

Artikel 31

Die Garantie erlischt:

  • bei einer Reparatur der Waren seitens unbefugter Personen innerhalb der Garantiefrist,
  • Reinigung der Fenster und Türen mit ungeeigneten Reinigungsmitteln beziehungsweise Reinigungsmitteln, die vom Hersteller nicht gestattet sind,
  • mangelnde Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers.

Artikel 32

Der Verkäufer ist verpflichtet, spätestens innerhalb vn 60 Tagen ab dem Tag der schriftlichen Forderung auf Mängelbehebung:

  • den Mangel an der Ware zu beheben, falls diese mangelbehaftet ist oder
  • der Partei eine Gutschrift zuzustellen oder die Ware auszutauschen.

Weitere Beschwerden des Käufers auf jeglicher Grundlage sind ausgeschlossen, ausgenommen sie waren vorangehend einvernehmlich vereinbart. Bei Nichterfüllung von wesentlichen Verpflichtungen durch den Verkäufer und sein schuldhaftes Verhalten, ist die Erstattung des dadurch aufgekommenen Schadens von Personen oder Eigentum auf die Versicherungssumme beschränkt.

Die Garantiebeschränkung gilt auch für alle anderen Schadenshaftungen, ungeachtet der formellen Berechtigung der Beschwerden. Die oben angeführte Bestimmung gilt nicht für beginnende Nichterfüllung von Forderungen für verantwortbare Mängel an den Erzeugnissen sowie für Beschwerden gemäß den Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes.

Wenn der Verkäufer dem Käufer eine Ware eines anderen Herstellers liefert, übernimmt er keine Schadenshaftung aus diesem Titel und haftet für keine Mängel.

Bei einer Haftungs- oder Garantiebeschränkung des Verkäufers, erstreckt sich die Beschränkung auch auf die Verantwortung der Arbeitnehmer und des Verkaufspersonals – das Verkaufsnetz des Verkäufers.

 

VIII. LÖSUNG DER STREITIGKEITEN

Artikel 33

Sollten der Verkäufer und der Käufer eventuelle Streitigkeiten nicht allein lösen können, werden sie sie auf eine außergerichtliche Mediation zurückgreifen. Sollte es im Weiteren zu keiner Lösung der Streitigkeiten kommen, wird die Zuständigkeit des Gerichts in Slovenske Konjice festgelegt.

 

IX. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Wir behalten uns das Recht auf Änderungen ohne Vorankündigung oder Warnung in Prospekten, Katalogen, Preislisten, Skizzen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen (die keinen unmittelbaren Einfluss auf das Produkt haben) vor.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma SATLER okna in vrata d.o.o. treten am 1.8.2013 in Kraft.

Geschäftsführer:
Valter Satler


DIE BAUTEILE STAMMEN VON ANERKANNTEN HERSTELLERN